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Was ist «Führerausweis auf Probe»?


Alle Personen, die ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe – auch. Die Probezeit endet in der Regel nach drei Jahren und ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b «Ablaufdatum» vermerkt.

Während diesen drei Jahren müssen zwei Weiterbildungskurse à je ca. acht Stunden besucht werden. Diese Kurse werden auch «Zweiphasenausbildung» genannt. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren.

Wurden diese zwei Kurstage besucht, erhält man automatisch rund 14 Tage vor Ablauf der Probezeit den unbefristeten Führerausweis.

Das «grüne L» ist übrigens nicht eine Kennzeichnung wie wir es vom «blauen L» kennen. Fahrzeuge, die mit einem Führerausweis auf Probe gefahren werden, müssen nicht speziell gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt.

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